Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Schlüsseldienstes Schwere, Inhaber Sascha Schwere

  1. Geltungsbereich
    Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und Lieferungen, die vom Schlüsseldienst Schwere, Inhaber Sascha Schwere (nachfolgend „Schlüsseldienst Schwere“ genannt), angeboten werden. Dazu gehören Notöffnungen, Schlosswechsel, Reparaturen, Inspektionen, Beratungen, Schulungen sowie Arbeiten im Bereich Fenster- und Türenbau. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

  2. Leistungsbeschreibung
    a. Notöffnungen
    Der Zugang zu Türen, Fahrzeugen oder Tresoren erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt, um Schäden zu vermeiden. Notöffnungen sind 24/7 verfügbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.

    b. Schlosswechsel und Schließanlagen

    • Austausch von defekten, veralteten oder beschädigten Schlössern.
    • Installation von neuen Schließanlagen, einschließlich mechanischer und elektronischer Systeme.
    • Beratung und Installation von Schließsystemen mit erhöhtem Sicherheitsstandard (z. B. Schließzylinder mit Anbohr- oder Kopierschutz).

    c. Reparaturen und Wartung

    • Reparatur von beschädigten Schlössern, Schließanlagen, Schlüsseln und Beschlägen.
    • Behebung von Fehlfunktionen bei elektronischen oder mechanischen Schließsystemen.
    • Austausch von defekten oder verschlissenen Tür- und Fensterbeschlägen.

    d. Inspektionen und Sicherheitschecks

    • Überprüfung der Sicherheit von Türen, Fenstern und Schließsystemen auf Schwachstellen.
    • Regelmäßige Wartung von Schließanlagen, um eine reibungslose Funktion zu gewährleisten.
    • Erstellung eines detaillierten Berichts mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit.

    e. Fenster- und Türenbau

    • Einbau und Reparatur von Fenstern und Türen, einschließlich maßgeschneiderter Lösungen.
    • Installation von einbruchhemmenden Fenstern und Türen mit geprüfter Sicherheitsklasse.
    • Anpassung von Fenstern und Türen, um die Energieeffizienz und den Einbruchschutz zu optimieren.

    f. Sicherheitsberatung
    Umfassende Beratung zu Einbruchschutz, Sicherheitslösungen und modernsten Schließtechnologien.

    g. Schulungen

    • Der Schlüsseldienst Schwere bietet Schulungen für Privatpersonen und Unternehmen zu Sicherheitsmaßnahmen, Schließsystemen und Einbruchschutz an.
    • Inhalte und Konditionen der Schulungen werden individuell vereinbart.

    h. Sonstige Dienstleistungen

    • Anfertigung von Ersatzschlüsseln für gängige und spezielle Schließsysteme.
    • Einbau von zusätzlichen Sicherheitsvorrichtungen wie Riegelschlössern, Türketten und Fenstersicherungen.
    • Notfall-Reparaturen bei Einbruchsschäden, inklusive provisorischer Sicherung der betroffenen Bereiche.
  3. Preise und Kosten
    a. Alle Preise werden transparent und vor Beginn der Arbeiten kommuniziert.
    b. Notdiensteinsätze, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten stattfinden, unterliegen einer Zuschlagsregelung, die dem Kunden vorab erläutert wird.
    c. Anfahrtskosten: Es wird eine pauschale Anfahrtspauschale berechnet, abhängig von der Entfernung zum Einsatzort.
    d. Schulungen: Preise für Schulungen werden individuell festgelegt und im Vorfeld schriftlich vereinbart.

  4. Termine und Stornierung
    a. Terminvereinbarungen sind verbindlich. Wird ein Termin vom Kunden nicht mindestens 24 Stunden im Voraus storniert, behält sich der Schlüsseldienst Schwere das Recht vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 30% des vereinbarten Preises zu erheben.
    b. Bei kurzfristigen Absagen im Notdienst (z. B. wenn der Kunde sich selbst Zugang verschafft hat) können Anfahrtskosten dennoch berechnet werden.
    c. Schulungen: Stornierungen für Schulungen müssen mindestens 3 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei späterer Absage wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% des Schulungspreises berechnet.

  5. Zahlungsbedingungen
    a. Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Dienstleistung in bar, per EC- oder Kreditkarte. Rechnungen sind sofort fällig.
    b. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen und Mahnkosten.
    c. Sondervereinbarungen, wie die Zahlung auf Rechnung, bedürfen einer schriftlichen Absprache.

  6. Haftung und Garantie
    a. Der Schlüsseldienst Schwere haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Kunden oder durch vorbestehende Schäden an Schlössern oder Türen entstehen.
    b. Garantie: Auf eingesetzte Materialien gewährt der Schlüsseldienst Schwere eine Garantie von 12 Monaten, sofern diese sachgemäß verwendet wurden.
    c. Notöffnungen: Eine vollständige Schadensfreiheit kann nicht garantiert werden, insbesondere bei stark gesicherten Türen oder veralteten Schlössern.

  7. Pflichten des Kunden
    a. Der Kunde ist verpflichtet, den rechtmäßigen Besitz der Immobilie, des Fahrzeugs oder Objekts nachzuweisen.
    b. Alle notwendigen Informationen zur Durchführung der Dienstleistung müssen vom Kunden korrekt bereitgestellt werden.
    c. Im Falle einer Falschauskunft trägt der Kunde die Verantwortung für alle daraus resultierenden Kosten.

  8. Support
    a. Der Schlüsseldienst Schwere bietet Kunden einen Support-Service an, um Fragen oder Probleme zu klären.
    b. Der Support ist während der regulären Geschäftszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Die Kontaktinformationen sind auf der Website www.schluesseldienst-schwere.de verfügbar.
    c. Für Notfälle steht ein 24/7-Notdienst zur Verfügung. Zusätzliche Gebühren können anfallen, über die der Kunde vorab informiert wird.
    d. Anfragen, die nicht direkt mit einer erbrachten Dienstleistung zusammenhängen, werden nach Aufwand abgerechnet.

  9. Reklamation
    a. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Dienstleistung, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
    b. Der Schlüsseldienst Schwere wird berechtigte Reklamationen schnellstmöglich prüfen und, falls notwendig, nachbessern.
    c. Bei unberechtigten Reklamationen behält sich der Schlüsseldienst Schwere das Recht vor, dem Kunden entstandene Prüf- und Fahrtkosten in Rechnung zu stellen.
    d. Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder Verschleiß zurückzuführen sind, sind von der Reklamation ausgeschlossen.

  10. Datenschutz
    Der Schlüsseldienst Schwere verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Details finden sich in der Datenschutzerklärung.

  11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    a. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    b. Gerichtsstand ist der Sitz des Schlüsseldienstes Schwere, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  12. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.